Ausweis, Eintrittskarte, Namenschild
Ein Ausweis ist im weiteren Sinne eine private oder amtliche Urkunde, die die Identität des Inhabers schriftlich und mit dem Anspruch der Verbindlichkeit darstellt und gegebenenfalls mit Feststellungen einer zuständigen Stelle verbindet, wonach bestimmte rechtliche Eigenschaften (wie etwa die Staatsangehörigkeit) oder sonstige Berechtigungen, Befähigungen oder sonstige an die Person des Inhabers gebundene Umstände vorliegen. Mit einem Ausweis kann eine Zutrittserlaubnis zu bestimmten Bereichen nachgewiesen werden, die Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft nachgewiesen werden, die Berechtigung nachgewiesen werden, eine bestimmte Handlung vorzunehmen, zum Beispiel ein Kraftfahrzeug zu führen – Führerschein, ein bestimmter (Stamm-)Kunde in einem Geschäft mit einer bestimmten Kundennummer in Verbindung gebracht werden – Kundenkarte, die Ausübung eines bestimmten Berufs oder eine bestimmte Stellung nachgewiesen werden – etwa beim Seefahrtbuch oder beim Diplomatenpass, die Berechtigung zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse nachgewiesen werden – Dienstausweis.
Kundenkarten im Scheckkartenformat sind für Unternehmen ein bewährtes Instrument um durch Rabatte oder Serviceangebote Kunden zu gewinnen und an sich zu binden. Auch die Firmen profitieren von den Kunststoffkärtchen. Mit den gespeicherten Kundendaten und -aktivitäten lassen sich Kundenprofile erstellen und Werbeaktionen planen.
Ein Namensschild wird an oder auf einem Gegenstand angebracht und benennt eine bestimmte, individuelle Person, der dieser Gegenstand gehört oder der zu ihr in irgendeiner Weise in Beziehung zu setzen ist. Das Namensschild kann über die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Organisation informieren, ebenso wie über Funktion oder Titel der betreffenden Person.
Namensschilder sind eine Form der nonverbalen Kommunikation. In der Vergangenheit wurden sie u. a. an Haustüren, Briefkästen, auf Kirchen- und Parkbänken, in Kleidungsstücken u. ä. angebracht.