Bedienungsanleitung, Handbuch, Schulungsunterlage
Ein Handbuch ist in der Literatur eine geordnete Zusammenstellung eines Ausschnitts des menschlichen Wissens und kann als Nachschlagewerk dienen. Im Arbeitsrecht gehören Handbücher bei Unternehmen oder Behörden zu den Arbeits- und Dienstanweisungen. Die von Unternehmen oder der öffentlichen Verwaltung selbst erstellten Handbücher beinhalten interne Arbeitsbeschreibungen und die Sammlung von Rechtsnormen, die bei der Aufgabenerfüllung durch die Sachbearbeitung zu beachten sind.
Ausführliche Gebrauchsanleitungen werden oft – als Anglizismus (englisch manual) – als (Benutzer-)Handbuch bezeichnet. Dieser Begriff findet sich auch im Bereich von Software. Auf den Handbuchseiten wird die Benutzung eines Programms beschrieben, ohne auf die Details der Implementierung einzugehen. Es richtet sich als Hilfestellung vor allem an den Benutzer. Heute ist es üblich, das Softwarehandbuch durch eine FAQ, d. h. eine Sammlung von häufig gestellten Benutzerfragen, zu ergänzen oder gar zu ersetzen.