Die QR-Rechnung ersetzt den Einzahlungsschein
In der Schweiz werden als Einzahlungsschein zwei verschiedene Formulare verwendet, um einen Geldbetrag in Schweizer Franken auf ein Konto einzuzahlen bzw. vom eigenen Konto zu überweisen. Der Zahlschein ermöglicht eine einfache Fakturierung und schnelle Verbuchung von Zahlungsvorgängen.
Einzahlungsscheine werden von allen Banken und der Schweizer Postfinance angeboten. Bis im Juni 2020 sind dies der Einzahlungsschein mit Referenznummer (kurz: ESR bzw. oranger Einzahlungsschein) sowie der Einzahlungsschein ohne Referenznummer (roter Einzahlungsschein).
Seit dem Juli 2020 wird der Einzahlungsschein durch die “QR-Rechnung” ersetzt. Diese ist eine Rechnung mit aufgedrucktem QR-Code mit digital und von Menschen lesbaren Zahlungsangaben.
Ab 01.10.2022 ist die Übergangszeit für den Einsatz der bisherigen Vordrucke beendet und es werden nur noch “QR-Rechnungen” zugelassen. Die Jung GmbH hat ihr Lagersortiment um diesen Artikel erweitert und kann über den Webshop Überweisungsträger und Schecks bestellt werden.
Der Vordruck für den internationalen Zahlungsverkehr ist von dieser Änderung nicht betroffen.